#1 Inkasso Unternehmen
Ihr Anspruch – Unsere Verantwortung
Als Ihr Inkasso-Partner setzen wir alles daran, Ihre offenen Forderungen effizient und erfolgreich durchzusetzen.
Die Nr. 1 für Ihr Forderungsmanagement
Wir bringen Ihre offenen Forderungen ein
Deutschlandweit für alle Branchen.
Forderung einziehen
- Unbezahlte Rechnungen
- Mietrückstände
- Überfällige Forderungen
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten – seriös und respektvoll.
Forderung durchsetzen
- Vollstreckungsbescheide
- Urteile
- Schuldanerkenntnisse
- Titel aller Art
Mit Hartnäckigkeit und kreativer Strategie setzen wir auch schwierige Forderungen durch – selbst Jahre später.
Forderung verkaufen
- Vollstreckungsbescheide
- Urteile
- Schuldanerkenntnisse
- Titel aller Art
Verkaufen Sie Ihre titulierten Forderungen für sofortige Liquidität – einzeln oder im Paket.
Zahlungsausfälle? Nicht mit uns.
Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben und Abläufe, die mit dem Einzug oder der Durchsetzung Ihrer Forderungen einhergehen.
Keine Vorab-gebühren für Sie als Auftraggeber.
Sie tragen kein Kostenrisiko: Erst im Erfolgsfall fällt eine Gebühr an. Fair, transparent und ganz in Ihrem Sinne.
Unser Tipp:
Bevor Sie auf Ihr Geld verzichten, lassen Sie uns sprechen. Sie bestimmen den Umfang – wir übernehmen den Rest.
Mit Wenner geht Ihre offene Forderung in den Einzug.
Erfolgsbasiert
Wir setzen uns für Ihre Forderungen ein, als wären es unsere eigenen.
Individuell
Schuldner sind Teil der Lösung. Mit individueller Strategie zur Einigung.
Hartnäckig
Höfliche Hartnäckigkeit und ständige Überprüfung für Ihre Ansprüche.
Starten Sie Ihr Inkasso sofort und online!
- Online anfragen
- Schnelle Rückmeldung
- Keine Vorkosten
So funktioniert Inkasso – verständlich & transparent.
Ab wann kann man Inkasso beauftragen?
Sobald ein Kunde im Zahlungsverzug ist und nicht reagiert, können Sie aktiv werden. Konkret:
✔ Ein Inkasso kann beauftragt werden, wenn:
eine Rechnung fällig und unbezahlt ist
der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert
der Schuldner Zahlungszusagen nicht einhält
ein Schuldanerkenntnis vorliegt
ein Urteil vorliegt
ein Vollstreckungsbescheid vorliegt
Wichtig zu wissen:
Sobald eine Rechnung fällig und nicht bezahlt ist – in der Regel nach 30 Tagen – dürfen Sie Inkasso-Maßnahmen einleiten. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, zuvor mehrere Mahnungen zu versenden. Auch wenn der Schuldner auf Ihre Schreiben nicht reagiert, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Übrigens: Sie können offene Forderungen nicht nur durchsetzen lassen, sondern auch titulierte Forderungen an uns verkaufen.
Kann ich als Privatperson Inkasso beauftragen?
Ja, absolut. Inkasso ist nicht nur Unternehmen vorbehalten – auch als Privatperson können Sie offene Forderungen professionell einziehen lassen.
Ein Inkasso kann beauftragt werden von:
Privatpersonen
Selbstständigen
Einzelunternehmen
Firmen
Organisationen
Vereinen
… und allen, die eine berechtigte Forderung haben.
Wichtig:
Die Forderung muss fällig sein – also nicht bezahlt, obwohl der Zahlungstermin verstrichen ist.
Und selbstverständlich gilt:
Wir übernehmen nur rechtmäßige Forderungen.
Wie kann man einen Vollstreckungsbescheid verkaufen?
Wenn Sie einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein Schuldanerkenntnis verkaufen möchten, läuft das in der Regel so ab:
Anfrage stellen:
Senden Sie uns einfach eine Kopie des Titels – idealerweise zusammen mit Angaben zu bisherigen Vollstreckungsmaßnahmen.Prüfung:
Wir prüfen, ob die Forderung rechtmäßig und vollstreckbar ist, und schätzen die Chancen und Risiken ein.Angebot erhalten:
Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot zur Übernahme oder zum Kauf des Titels.Original einreichen:
Erst nach einer Einigung über Kauf oder Übernahme wird der Titel im Original an uns übergeben.
Gut zu wissen:
Für Sie ist das Verfahren unkompliziert – wir kümmern uns um den Rest.
Kann man ein Inkassounternehmen beauftragen, ohne Kosten?
Nein – in vielen Fällen ist das für Sie kostenfrei.
Gerade bei Vollstreckungsbescheiden, Urteilen oder Schuldanerkenntnissen bieten wir die Bearbeitung ohne Kostenrisiko für Sie an.
So funktioniert’s:
Wir übernehmen das Risiko.
Sie zahlen nur dann etwas, wenn beim Schuldner tatsächlich Geld eingeht.Erfolgsprovision:
Nur im Erfolgsfall behalten wir eine vorab vereinbarte Erfolgsprovision ein.
Was beeinflusst die Höhe der Provision?
das Alter der Forderung
die Höhe des Betrags
die Anzahl bisheriger, erfolgloser Maßnahmen
Fazit:
Keine Zahlung vom Schuldner – keine Kosten für Sie. Maximale Transparenz. Kein Risiko.